Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gewährt nach der Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus ("Meisterbonus") vom 01. Januar 2018 (geändert zum 01.06.2019, zuletzt geändert am 01.01.2022), gültig bis zum 31.12.2026, für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus.
Die Weiterbildungsqualifikation muss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder Niveau 7, verbindlich zugeordnet sein.
Der Aufstiegsbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Er beträgt 1.000 € (Euro) pro Person für jeden nach der Richtlinie anerkannten Abschluss.
► Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
► Die Prüfung muss vor der IHK Saarland nach dem 01.01.2018 erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von dieser Kammer ausgestellt worden sein.
► Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer IHK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.
► Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, die ihre Prüfung im Saarland erfolgreich nach dem 01.01.2018 abgeschlossen haben.
► Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Vornoten- und Zulassungskonferenz oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
► Falls der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegt, muss der Aufstiegsbonus bei der IHK Pfalz beantragt werden. Voraussetzung dazu ist, dass bei einer IHK in Rheinland-Pfalz die Zulassung zur IHK-Prüfung vorliegt und die Prüfungen in Rheinland-Pfalz absolviert werden, falls die Prüfungen in Rheinland-Pfalz angeboten werden.
Hinweis: Selbstverständlich ist auch eine Teilnahme an der Prüfung bei der IHK Saarland möglich, dann jedoch ohne Anspruch auf den Aufstiegsbonus.
► Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung sind:
- die jeweiligen Kammern (bei allen förderfähigen Weiterbildungslehrgängen mit IHK-Abschluss: IHK Saarland bzw. IHK Pfalz) und
- Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland (Absolventen des Festo Technikums: Festo Lernzentrum Saar GmbH).
► Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.
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