Vorbereitung zu beiden Prüfungsteilen (fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und handlungsspezifische Qualifikation):
Unterricht wochentags: Festo Lernzentrum, St. Ingbert
Unterricht samstags: BBZ Sulzbach*
Vorbereitung fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation - 1. Jahr: Unterricht wochentags + samstags: KBBZ Dillingen
Vorbereitung handlungsspezifische Qualifikation - 2. Jahr:
Unterricht wochentags am KBBZ Dillingen, samstags: BBZ Sulzbach*
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung im Festo Lernzentrum oder telefonisch. Wir freuen uns!
Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Schicht!
je nach Ihrer Schicht (Früh- oder Spätschicht) findet der Unterricht wie folgt für Sie statt:
Verbundstandort St. Ingbert / Sulzbach*
Mittwoch 17:00 Uhr - 21:00 Uhr1 oder
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr1 sowie
jeden Samstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Standort Dillingen
Dienstag 17:00 Uhr - 21:00 Uhr1 oder
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr1 sowie
jeden Samstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
1gleicher Unterricht an beiden Wochentagen
Hinweis zum Lehrgang am Standort Dillingen: Im zweiten Jahr findet an ca. 40 Samstagen der Unterricht zum Handlungsbereich Technik am BBZ in Sulzbach* statt.
kostenloser, freiwilliger Mathematik-Vorbereitungskurs in Präsenz oder Hybrid als Frühbucherbonus: bis 30.08.2024
Prüfungsvorbereitung vor allen Prüfungsteilen
Service zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG
Teilnehmer-Plattform und Teilnehmer-App
Office-365-Education-Lizenz inkl. MS-Teams für die Dauer Ihrer Weiterbildung
Cloud mit Unterlagen zu Ihrem Unterricht
ca. 1.000 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) berufsbegleitend über 2 Jahre
Schriftliche Prüfung Teil 1: November 2025
Schriftliche Prüfung Teil 2: November 2026
Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Es gibt keinen Anmeldeschluss.
Während der saarländischen Schulferien findet i.d.R. kein Unterricht statt!
Industriemeister und Ausbildung der Ausbilder (AdA)
06894 591-7443
claudia.wagner(at)festo.com
Zu den Punkten 2 + 3 muss die einschlägige Berufspraxis erst bis zur 1. Teilprüfung im November des Folgejahres vorliegen.
Die Übermittlung der Nachweise Ihrer Zulassungsvoraussetzungen an die Prüfungsstelle, IHK Saarland, übernehmen wir als Lehrgangsveranstalter gerne für Sie.
Laut IHK Saarland können Studienaussteiger aus technischen Studiengängen mit mindestens 90 ETCS-Punkten auch ohne Ausbildungsberuf eine Zulassung zum Industriemeister erhalten. Der Industriemeister-Abschluss zählt zu den Fortbildungsabschlüssen der DQR-Stufe 6.
Der Abschluss zum/zur Geprüften Industriemeister/in Elektrotechnik ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Sie zahlen nur 494,00 EUR2,3 (d.h. monatlich rechnerisch nur ca. 20,00 EUR2,3) inkl. Aufstiegs-BAföG bei Inanspruchnahme der maximalen Förderung
Gesamtpreis ohne Förderung 5.975,00 EUR
zzgl. AdA-Schein (Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung) 149 EUR2
inkl. Aufstiegs-BAföG (595,00 EUR ohne Aufstiegs-BAföG)
zzgl. IHK-Prüfungsgebühren Geprüfte/r Industriemeister/in und Ausbildereignung,
derzeit 150,00 EUR2 + 45,00 EUR2 inkl. Aufstiegs-BAföG (600,00 EUR + 180,00 EUR ohne Aufstiegs-BAföG, gemäß Gebührenordnung der IHK)
2 inkl. Förderung durch Aufstiegs-BAföG (50%) und Teil-Darlehenserlass (50%) bei erfolgreichem Abschluss, vorbehaltlich einer Gewährung des Darlehens durch die KfW.
3 inkl. Aufstiegsbonus (vorbehaltlich der Verlängerung der Förderung mit Aufstiegsbonus durch die Bundesländer)
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung!
Es werden 5 Teilbeträge in Rechnung gestellt.
Nicht im Preis enthalten sind Bücher, Getränke und Verpflegung.
Mit dem seit August 2020 geltenden Aufstiegs-BAföG nach AFBG können der Lehrgangspreis und die Prüfungsgebühren einkommensunabhängig mit 50% bezuschusst werden. Diese Förderung ist alters-, vermögens- und einkommensunabhängig. Über den Restbetrag von 50% wird ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss ist ein Darlehenserlass in Höhe von 50% möglich. Insgesamt könnte die Bezuschussung rund 75% betragen. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG unter www.Aufstiegs-Bafoeg.de
Mit dem saarländischen "Aufstiegsbonus/Meisterbonus" wird seitens des saarländischen Wirtschaftsministeriums eine finanzielle Anerkennung für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen gewährt. Um diesen Bonus in Höhe von 1.000 EUR bei der IHK Saarland beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen dafür erfüllt sein: Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen. Der Bonus wird für Fortbildungsqualifikationen gewährt, die im Zeitraum vom 01.01.2022 bis voraussichtlich zum 31.12.2026 erfolgreich abgeschlossen werden, sofern keine Verlängerung dieses Programms beschlossen wird.
Falls der Beschäftigungsort sowie der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegt, muss der Aufstiegsbonus bei der IHK Pfalz beantragt werden.
Der Ausbildereignungsschein (AdA-Schein) ist die arbeits- und berufspädagogische Qualifikation für die Industriemeisterausbildung. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung muss vor der Abschlussprüfung des Industriemeisterlehrgangs nachgewiesen werden.
Hierzu bieten wir 4 Kurstermine für Teilnehmer unserer Industriemeister-Lehrgänge am Verbundstandort St. Ingbert/Sulzbach an und 1 Kurstermin für Teilnehmer am Standort Dillingen. Wenn Sie sich zu einem dieser Kurstermine für Industriemeister anmelden, sind Sie mit Kollegen aus dem Meisterlehrgang zusammen und können sich schon einmal kennenlernen bei der gemeinsamen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Diese einwöchigen Kompaktkurse finden überwiegend in den saarländischen Schulferien statt, so dass Sie keinen Unterricht Ihres Meisterlehrganges versäumen. Die Kurstermine finden Sie in den ausführlichen Anmeldeunterlagen zum Industriemeister-Lehrgang.
Ebenfalls wäre eine Teilnahme an unseren offenen Vorbereitungskursen zum Ausbildereignungsschein vor Start des Industriemeister-Lehrgangs möglich. Die Teilnehmer dieser offenen Kurse kommen aus den verschiedensten Berufsgruppen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anforderungen im Fach "Naturwissenschaften (Mathe/Chemie/Physik)" bei den bundesweit einheitlichen IHK-Prüfungen anspruchsvoll sind. Als Lehrgangsteilnehmer des Festo Lernzentrums haben Sie die Möglichkeit, an unserem kostenlosen Mathematik-Vorbereitungskurs teilzunehmen, um die bereits erworbenen Kenntnisse aufzufrischen.
vom 27.09.2024 bis 12.10.2024, 6 Termine, 36 UE, freitags: 17:00-21:00 Uhr und samstags 08:00-14:00 Uhr
(detaillierte Unterrichtstage: 27.09., 28.09., 04.10., 05.10., 11.10. und 12.10.2024)
Hinweis: Die Teilnahme am Mathematik-Vorbereitungskurs ist verbunden mit der Anmeldung zum Industriemeister-Lehrgang im Festo Lernzentrum.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der Bildungsdienstleistungen der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) zur Vorbereitung auf die Industriemeister-Prüfung der IHK.
Neben der Teilnahme am Lehrgang sind im Lehrgangspreis die in der aktuellen Informationsbroschüre des FLZ „Geprüfte/r Industriemeister/in“ beschriebenen Leistungen enthalten. Nicht umfasst sind insbesondere Lehrgangsunterlagen, Bücher, Getränke und Verpflegung.
Anmeldung zum Lehrgang / Vertragslaufzeit
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist per Post, Fax oder als Online-Anmeldung vorzunehmen. Mit der Bestätigung durch das FLZ wird die Anmeldung zum jeweils gebuchten Lehrgang verbindlich.
Von der Anmeldung zum Lehrgang zu trennen ist die Zulassung zur IHK-Prüfung. Als Service prüft das FLZ nach Eingang der Anmeldung vorab, ob die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers zur IHK-Prüfung vorliegen. Der Teilnehmer hat hierfür die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Zulassung zur Prüfung kann ausschließlich durch die IHK erfolgen.
Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges ist das FLZ zudem befugt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu erheben.
Der Lehrgangspreis ist unabhängig von Leistungen Dritter. Das Risiko hinsichtlich der Bewilligung einer etwaigen Ausbildungsförderung trägt ausschließlich der Teilnehmer. Hieran ändert sich auch nichts, sollte das FLZ bei der Antragsstellung behilflich sein.
Stornierung vor Lehrgangsbeginn
Anmeldestornierungen sind schriftlich und gegenüber der Stelle vorzunehmen, welche die Anmeldung zuvor gegenüber dem Teilnehmer bestätigt hat. Bei Stornierungen, die dem FLZ bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugehen, entfällt der Lehrgangspreis komplett. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu, ist die 1. Rate in vollem Umfang zu zahlen. Geht die Stornierung nach Lehrgangsbeginn ein, entspricht dies einer Kündigung während des Lehrganges (siehe unten).
Kündigung während des Lehrgangs
Der Vertrag kann mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem FLZ auch während des Lehrgangs vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall richten sich die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers nach dem jeweiligen Unterrichtszeitraum, in dem die Kündigung ausgesprochen wird (entscheidend ist jeweils der Zugang der Kündigung beim FLZ). Die Unterrichtszeiträume ergeben sich aus dem Anmeldeformular.
Bei Kündigung innerhalb des 1. Unterrichtszeitraums ist (entsprechend einer Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn) nur die 1. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
Bei Kündigung innerhalb des 2. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 2. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
Bei Kündigung innerhalb des 3. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 3. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
Bei Kündigung innerhalb des 4. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 4. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
Bei Kündigung innerhalb des 5. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 5. Rate in vollem Umfang zu zahlen, d. h. der komplette Lehrgangspreis.
Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Terminabsage durch den Veranstalter
Veranstaltungen können vom FLZ wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden nachgeholt.
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die vollständigen AGB finden Sie unter www.festo-lernzentrum.de/agb
Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne von §13 BGB, die den Vertrag durch die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen haben, steht ergänzend zur Stornierung und Kündigung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Festo Lernzentrum Saar GmbH, Obere Kaiserstraße 301, D-66386 St. Ingbert) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür gerne das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.