Die additive Fertigungstechnik bzw. 3D-Druck-Technik hat einen wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung von Industrie 4.0-Projekten in der industriellen Bauteileproduktion eingenommen. Dazu sind neue Ansätze und Denkweisen in der Konstruktion und Fertigung notwendig.

Der 3D-Druck revolutioniert die industrielle Produktion: Additive Fertigung ermöglicht Fertigungsprozesse, die bisher so nicht denkbar waren. Während in der konventionellen Fertigung die gewünschten Bauteile durch Abtragen von Material entstehen, werden sie im 3D-Druck Schicht für Schicht dreidimensional und annähernd abfallfrei aufgebaut: Aus digitalen Daten entstehen haptische Bauteile aus verschiedenen Materialien unter optimaler Materialausnutzung.

Fachkräften, Meistern, Technikern, Ingenieuren oder Konstrukteuren, die sich für die neuen beruflichen Herausforderungen rüsten möchten, vermittelt der Zertifikatslehrgang "Fachkraft für 3D-Drucktechnologien (IHK)" die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu einer qualifizierten Auswahl und Anwendung geeigneter 3D-Drucktechnologien notwendig sind. Die Absolventen sind nicht nur Experten in den vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten von 3D-Druckverfahren, sondern sie verfügen auch über das erforderliche Know-how, um weitere Fertigungsoptionen zu erschließen.

Beginn:

28.10.2024

 

Dauer:

64 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) an 8 Montagen. Letzter Termin: 16.12.2024

 

Unterrichtszeiten:

Jeden Montag von 07:00-14:00 Uhr

 

Abschluss:

Die Teilnehmer erhalten das IHK-Zertifikat "Fachkraft für 3D-Drucktechnologien (IHK)", wenn sie an allen 6 Modulen teilgenommen haben (mindestens 80 % Anwesenheit insgesamt im Lehrgang), die schriftlichen Tests aus den Modulen 1 bis 4 erfolgreich bestanden und den Praxistest erfolgreich absolviert haben.

 

Voraussetzungen:

keine

Der IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für 3D-Drucktechnologien (IHK)“ qualifiziert erfahrene Fachkräfte, Meister, Techniker, Ingenieure und Konstrukteure umfassend in den gängigsten Verfahren der additiven Fertigung im Metall- und Kunststoffbereich. Er wendet sich an erfahrene Fachkräfte, Meister, Techniker, Ingenieure und Konstrukteure aus Bereichen wie Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Produktion, Technik und Design mit abgeschlossener gewerblich-technischer Berufsausbildung oder mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis.

Dieser Zertifikatslehrgang qualifiziert Fachkräfte, Meister, Techniker und Ingenieure für die neuen beruflichen Herausforderungen im Bereich der aktuellen Entwicklung, Konstruktion und Fertigungsverfahren im 3D-Druck. Es werden Fertigkeiten und Kennnisse vermittelt, die zu einer qualifizierten Auswahl und Anwendung der geeigneten 3D-Drucktechnologie notwendig sind.

Nach Abschluss des Lehrgangs kennen die Teilnehmer die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten von 3D-Druckverfahren und haben das Rüstzeug weitere, Fertigungsmöglichkeiten zu erschließen.

Modul 1: Grundlagen zum Additive Manufacturing und dem 3D-Druck
Grundlagenkenntnisse über Technologie, Material, Produktion und sicherheits- und betriebswirtschaftliche Aspekte

Modul 2: 3D-Daten
Kenntnisse im Downloaden, Scannen, Designen, Reparieren und Aufbereiten von 3D-Daten

Modul 3: Design für 3D-Druck
Kennenlernen von Regeln und Richtlinien beim Design für 3D-Druck

Modul 4: Nachbereitung/Postprocessing
Informationen über Nachbereitungsverfahren im Bereich Kunststoff und Metall

Modul 5: Erstellung von 3D-Projekten
Erste Erstellung eines komplexen 3D-Bauteils mit fachlicher Unterstützung

Modul 6: Exkursion
Einsicht in die Praxis durch Besuch eines Herstellers, Anwenders und/oder Händlers

Über das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung" KdW können kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland einen Weiterbildungszuschuss von 40 % des Lehrgangspreises beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Kompetenz durch Weiterbildung: FITT

3.380,00 EUR

Im Lehrgangspreis sind die Lehrgangsunterlagen, das IHK-Zertifikat, die IHK-Projektbegleitung, sowie Getränke und Verpflegung enthalten.

Beratung und Anmeldung

Sichern Sie sich Ihren Lehrgangsplatz durch eine frühzeitige Anmeldung per Fax oder durch Online-Buchung. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Im Falle einer Überbuchung bemühen wir uns jedoch, Ihnen einen adäquaten Ersatztermin anzubieten.

 

Auftragsbestätigung

Wir bestätigen Ihre Lehrgangsbuchung schriftlich, um Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.

 

Absage

Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.

Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

 

Rücktrittsrecht

Sollte sich bei Ihnen eine Änderung ergeben, können Sie in jedem Falle einen Ersatzteilnehmer benennen. Anmeldestornierungen sind schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor dem Lehrgangsbeginn eingehen, entstehen keine Kosten. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein oder bei Nichterscheinen, und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, der in die Verpflichtungen des Teilnehmers eintritt, werden 30 % des Lehrgangspreises in Rechnung gestellt. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im FLZ maßgebend.

 

Preis und Leistungsumfang

Teil unserer Vertragsleistung sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs oder zu individuellen Fördermöglichkeiten.

Diese Lehrgangsanmeldung schließt ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer 9.14000

In dem genannten Lehrgangspreis ist eine Tagungspauschale enthalten. Diese Tagungspauschale versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., der Restbetrag ist MwSt.-frei. Der Lehrgangspreis beinhaltet, sofern nichts anderes genannt, die Teilnahme, das IHK-Zertifikat, die IHK-Projektbegleitung, die Lehrgangsunterlagen sowie Mahlzeiten und Pausengetränke während der Veranstaltung. Nach Antritt des 1. Moduls besteht die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Lehrgangspreises und eine Kündigung ist nicht mehr möglich. Der Lehrgangspreis wird in zwei Teilbeträgen zu Beginn und zu Ende des Lehrgangs berechnet, sofern der Lehrgang noch im gleichen Kalenderjahr abgeschlossen wird, bzw. zu Beginn des Lehrgangs und zu Beginn des folgenden Kalenderjahres, falls der Lehrgang erst im Folgejahr beendet wird. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erstattungen für nicht vollständig genutzte Leistungen können leider nicht erfolgen.

 

Haftung

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

 

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das deutsche Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Die vollständigen AGB finden Sie unter www.festo-lernzentrum.de/agb

Ansprechpartner

Kristina Wisser

Umschulungen und Fördermittel

06894 591-7127
kristina.wisser(at)festo.com

Christian Mager

Ausbildung

06894 591-7716
christian.mager(at)festo.com