Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik analysieren und entwickeln bspw. Bauteile und Komponenten für elektrische und hybride Antriebe, für die Energiespeicherung und die Energieübertragung. Darüber hinaus wirken sie beim Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen mit Ladestationen bzw. Stromtankstellen mit. Sie warten Hochvolt- und andere Energiesysteme und halten diese instand.
Ein weiteres Berufsfeld ist die Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter. In Schadensfällen oder bei der Zulassung von Fahrzeugen ist das Fachwissen eines Kfz-Technikers gefordert. Diese Aufgaben können bei Behörden oder öffentlichen Stellen übernommen werden (TÜV oder DEKRA).
Die vermittelten Fächer ermöglichen den Einsatz in gehobenen Positionen. Absolventen der staatlichen Technikerausbildung sind zudem wichtige Fachkräfte, die die Innovationskraft und Kompetenz des Unternehmens stärken.
Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik haben ihre Einsatzgebiete bspw. in:
Start: Freitag, 22. August 2025
Anmeldeschluss: Montag, 18. August 2025
Exklusiv für unsere Teilnehmer: kostenlose Office 365 Lizenz für kollaboratives Arbeiten
Hinweis zum Online-Unterricht: für die Teilnahme am Online-Unterricht via MS-Teams wird ein Tablet, Notebook oder PC sowie eine stabile Internetleitung vorausgesetzt.
Unterricht im Wochenend-Modell:
Der Unterricht in unserem berufsbegleitenden und bewährten Wochenend-Modell findet wie folgt statt:
Erforderliche Zusatztermine:
*Pädagogischer Hinweis:
Unterrichtspausen und Unterrichtsferien sind keine „Zeitverschwendung“, sondern dienen der persönlichen Regeneration. Lernpausen gliedern die Lernarbeitszeit, steigern die individuelle Arbeitsleistung und vermindern die Fehlerquote.
Vorlesungsfreie Zeit in den saarländische Schulferien, d.h. unterrichtsfrei in den:
St. Wendel und St. Ingbert-Rohrbach
Technisch-Gewerbliches Berufsbildungszentrum, Dr. Walter-Bruch-Schule (BBZ St. Wendel) und Festo Lernzentrum Saar
Festo Technikum
Private Fachschule für Technik
Obere Kaiserstraße 301
D-66386 St. Ingbert-Rohrbach
Zur Aufnahme ins Festo Technikum müssen laut § 8 der saarländischen Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) folgende Zulassungsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Unterrichtsbesuch erfüllt und nachgewiesen werden:
Die Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in gliedert sich im Saarland in eine jeweils zweijährige Grund- und Fachstufe. In der Fachstufe werden Themen der Grundstufe vertieft und zusätzlich zu den Pflichtfächern werden Wahlpflichtfächer angeboten. Zudem fertigen die angehenden Techniker in der Fachstufe eine Technikerarbeit an.
Als Teilnehmer fertigen Sie im Festo Technikum innerhalb der Fachstufe eine Technikerarbeit an. Die Technikerarbeit bietet Ihnen die Gelegenheit, den Blick über die Fächergrenzen hinaus zu richten, das in den Einzelfächern erworbene Wissen in komplexe Problemstellungen einzubringen und sich selbstständig in neue fachliche Teilgebiete einzuarbeiten.
Haben Sie alle erforderlichen Leistungs- und Prüfungsnachweise erbracht, werden Sie zu den folgenden staatlichen Abschlussprüfungen zugelassen:
* schriftliche Prüfungsfächer am Ende der Technikerausbildung
Die aktuell geltenden Lehrpläne sind zur Einsicht auf dem Saarländischen Bildungsserver (Berufliche Schulen/Fachschule für Technik/Fachrichtung) hinterlegt. Einfach auf das Logo klicken und schon sind Sie auf den Seiten des saarländischen Bildungsministeriums.
Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in seiner jeweiligen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Der DQR (deutscher Qualifikationsrahmen) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Der DQR trägt zur Orientierung im deutschen Bildungssystem bei und erleichtert die Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa. Im Sinne der Transparenz werden acht Niveaus definiert und aufgezeigt, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, und welchem Niveau diese im europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. Der EQR dient somit als Übersetzungsinstrument, um nationale Qualifikationen europaweit verständlicher zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.
Sie zahlen pro Semester nur 172,25 €1,2 inkl. Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsbonus (1.189,00 € pro Semester ohne Aufstiegs-BAföG und ohne Aufstiegsbonus),
zzgl. einer einmaligen Prüfungsgebühr am Ende der Technikerausbildung in Höhe von 112,50 €1 inkl. Aufstiegs-BAföG (450,00 € ohne Aufstiegs-BAföG).
Sie zahlen insgesamt nur 1.378,00 €1,2 inkl. Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsbonus (9.512,00 € ohne Aufstiegs-BAföG),
zzgl. einer einmaligen Prüfungsgebühr am Ende der Technikerausbildung in Höhe von 112,50 €1 inkl. Aufstiegs-BAföG (450,00 € ohne Aufstiegs-BAföG).
1 inkl. Förderung durch das Aufstiegs-BAföG (50%) und den Teil-Darlehenserlass (50%) bei erfolgreichem Abschluss, vorbehaltlich einer Gewährung des Darlehens durch die KfW & dem saarländischen Meisterbonus.
2 inkl. Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gemäß der Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus ("Meisterbonus") vom 01. Januar 2018 (geändert zum 01.06.2019, zuletzt geändert am 01.01.2022), gültig bis zum 31.12.2026.
Mit Aufstiegs-BAföG1 (AFBG) können die Semesterbeiträge und Prüfungsgebühren mit 50% bezuschusst werden. Die Förderung ist alters-, vermögens- und einkommensunabhängig. Über den Restbetrag von 50% wird ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss ist ein Darlehenserlass in Höhe von 50% möglich. Insgesamt könnte die Bezuschussung zur Technikerausbildung im Festo Technikum rund 75% betragen.
Mit dem saarländischen Aufstiegsbonus2 wird die Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in im Saarland noch attraktiver gemacht. Wer seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Saarland hat und ab 2018 seine Technikerprüfung vor dem Ministerium für Bildung und Kultur in Saarbrücken ablegt, kann den Bonus in Höhe von 1.000 € beantragen.
Gerne unterstützen unsere Bildungsexperten Sie bei der Beratung und der Beantragung des Aufstiegs-BAföG und dem saarländischen Aufstiegsbonus.
Als Teilnehmer unserer Privaten Fachschule für Technik haben Sie die Möglichkeit, Studienleistungen aus einem abgebrochenem Studium auf die Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in anerkennen zu lassen. Die anerkannten Studienleistungen werden, sofern sie den Inhalten der gültigen Lehrpläne entsprechen, direkt auf das Abschlusszeugnis als Endnoten übernommen. Sie müssen somit in den anerkannten Unterrichtsfächern unserer Fachschule für Technik keine weiteren Leistungsnachweise mehr erbringen.
Hinweis: Von der Anrechnung ausgeschlossen sind die schriftlichen Prüfungsfächer der jeweiligen Fachrichtung.
Folgende nicht-schriftliche Prüfungsfächer können in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik anerkannt werden:
Unterrichtsstunden | Unterrichtsstunden | Schriftliche Prüfung | ||
---|---|---|---|---|
Grundstufe | Fachstufe | Fächer | Bearbeitungszeit | |
Fachrichtungsübergreifener Lernbereich | ||||
1.1 Deutsch/Betriebliche Kommunikation | 100 UE | 100 UE | x | 240 Min. |
1.2 Berufsbezogenes Englisch | 100 UE | 100 UE | x | 240 Min. |
1.3 Betriebswirtschaftslehre | 80 UE | 80 UE | ||
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | ||||
2.1 Technische Mathematik | 200 UE | - | ||
2.2 Informatik | 60 UE | 60 UE | ||
2.3 Physik | 60 UE | - | ||
2.4 Werkstofftechnologie | 60 UE | - | ||
2.5 Technische Kommunikation | 60 UE | 60 UE | ||
2.6 Elektrotechnik 1 | 100 UE | - | ||
2.7 Fahrzeugtechnik | 100 UE | 100 UE | x | 180 Min. |
2.8 Antriebstechnik | 100 UE | 100 UE | x | 180 Min. |
2.9 Elektrotechnik 2 | 40 UE | 60 UE | ||
2.10 Maschinenelemente | 60 UE | 60 UE | ||
2.11 Betriebsführung / Kalkulation | - | 140 UE | x | 180 Min. |
2.12 Gesetzliche Vorschriften | - | 60 UE | ||
Unterrichtsvor- und nachbereitungen | ||||
eigenverantwortlich | 240 UE | 240 UE | ||
Wahlpflichtbereich | ||||
siehe Auswahlangebot des Festo Technikum | - | 120 UE |
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Unterrichtsfächer Mathematik und Englisch eine der größeren „Hürden“ auf dem Weg zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in sind. Als Teilnehmer des Festo Technikums haben Sie die einmalige Möglichkeit, an unseren kostenlosen Vorbereitungskursen innerhalb der saarländischen Sommerferien teilzunehmen.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass alle von ihm gemachten Angaben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Wahrheit entsprechen. Das Festo Technikum weist den Teilnehmer nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, soweit diese Voraussetzungen aufgrund falscher Angaben tatsächlich nicht bzw. wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht bis zum Abschluss der Weiterbildung vorliegen (z. B. Umfang der nachzuweisenden Berufstätigkeit), die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin" und die Fachhochschulreife nicht verliehen wird. Ein Rückzahlungs- oder Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hieraus in keinem Fall.
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist schriftlich, per Fax oder online vorzunehmen. Die Anmeldung wird nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bestätigt, sofern diese vollständig erfüllt sind. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang eines Zulassungsbescheides zum Festo Technikum zustande. Der Semesterbeitrag wird zu Beginn eines jeden Semesters fällig (Ratenzahlung). Die einmalige Prüfungsgebühr wird zusammen mit der Rechnung im letzten Semester in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Die Semesterbeiträge sind unabhängig von Leistungen Dritter. Sofern die Zahlung der Rechnung auch nach Anmahnung ausbleibt, behält sich das Festo Technikum das Recht vor, den Teilnehmer vorläufig oder endgültig vom Unterricht und den Klausuren auszuschließen. Bei Nichtzahlung der Rechnung besteht zudem kein Anspruch auf Serviceleistungen der Schule.
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmer verbindlich bis zum Ende des 2. Semesters der insgesamt achtsemestrigen Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/in“ an. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch jeweils um ein weiteres Semester, soweit nicht entsprechend der nachfolgenden Regelungen rechtzeitig storniert bzw. gekündigt wurde. Stornierungen dieser Anmeldung sind schriftlich oder per Fax (Fax-Nummer 06894 591-7444) vorzunehmen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des 2. Semesters möglich. Diese muss schriftlich sechs Wochen vor Semesterende erfolgen. Hiernach ist mit gleicher Frist eine Kündigung zum Ende eines jeden Semesters möglich. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Festo Technikum. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Die Kündigung wird bestätigt.
Stornierungen sind nur vor Beginn des ersten Semesters möglich. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfallen die Semesterbeiträge. Bei späteren Stornierungen werden die vollen Semestergebühren der ersten zwei Semester fällig. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im Festo Technikum maßgebend.
Ein Wechsel der Dozenten sowie Verschiebungen im Ablauf der Lehrveranstaltungen oder Änderung des Lehrgangsortes oder des Lehrgangplanes berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Das Festo Technikum behält sich das Recht vor, die Weiterbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltungen abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien. Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Anerkennung von Studienleistungen beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Beantragung von Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsbonus, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen z. B. für HWK, IHK, BFD, KdW, etc.
In den Semesterbeiträgen sind außer der Teilnahme an den Veranstaltungen der Weiterbildung keine weiteren Leistungen, wie z. B. Lernmittel, Fachliteratur, Skript- und Kopierkosten, Verpflegung und Getränke enthalten.
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Maschinentechnik | 100% | 100% | 100% | 98% | 100% | 95% | 95% | 98% | 97% | 100% | 97% | 99% | 93% | 99% |
Elektrotechnik | 92% | 96% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 91% | 87% | 96% | 100% | 100% | 100% | 96% |
Mechatronik | --- | --- | --- | --- | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 95% |
Bautechnik | --- | --- | 100% | 100% | 100% | --- | 100% | --- | 100% | 100% | 100% | --- | 100% | 100% |
Kraftfahrzeugtechnik | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |